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Das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG)
Das Gesetz zur Neuordnung der Sicherheit von technischen Arbeitsmitteln und Verbraucherprodukten ist am 01.05.2004 in Kraft getreten!

Die Sicherheit von Geräten und Produkten wurde bisher in zwei verschiedenen Gesetzen geregelt, im Gerätesicherheitsgesetz einerseits und im Produktsicherheitsgesetz andererseits.

Das Gerätesicherheitsgesetz konzentrierte sich vornehmlich auf technische Arbeitsmittel, das Produktsicherheitsgesetz dagegen auf sichere Produkte für den privaten Nutzer. Diese Trennung erschien in manchen Fällen jedoch künstlich, beispielsweise werden Arbeitsmittel de facto genau so privat genutzt wie technische Produkte. Daher wurde das neue Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) erlassen und trägt folgenden vollständigen Titel:

"Gesetz zur Neuordnung der Sicherheit von technischen Produkten und Verbraucherprodukten".

Neu sind die Pflichten, insbesondere in Bezug auf Verbraucherprodukte, die nicht nur die Vor-, sondern auch die Nachsorge betreffen. So muss beispielsweise ein unternehmerisches Rückruf-mangement aufgebaut werden.

Besonders erwähnenswert - da dies im Schadensfall für ein Unternehmen existenzbedrohend sein kann - sind auch die behördlichen Befugnisse, die von Unternehmensseite oft unterschätzt werden. Sie greifen ein, sobald ein Produkt den gesetzlichen Anforderungen nicht entspricht. Schlimmstenfalls kann die Behörde das Produkt in eigenem Ermessen zurückrufen.

Autor: Dipl.-Ing. Franz-Josef Pleuger
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